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Rechtliche Hinweise

Bitte beachten Sie, dass dieser kostenlose Generator keine Rechtsdienstleistung darstellt und insbesondere keine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder Notar ersetzt. Dem Generator liegen Mustertexte zugrunde, die anhand Ihrer Eingaben automatisiert zusammengefügt werden. Eine rechtliche Prüfung, die auch die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt, findet naturgemäß nicht statt.

Auch in medizinischer Hinsicht stellt dieser kostenlose Generator keine Beratung dar und ersetzt keine Untersuchung und Beratung durch einen Arzt. Für medizinische Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.

Haftungsausschluss

Wir schließen unsere Haftung im Zusammenhang mit diesem kostenlosen Generator insgesamt aus. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für die folgenden Fälle:

  • Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit;
  • Ausdrücklich übernommene Garantien;
  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen;
  • Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.



Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson damit betraut, Entscheidungen über das persönliche Vermögen zu treffen, rechtlich verbindliche Erklärungen abzugeben und andere wichtige Entscheidungen zu treffen, damit diese nicht von einem Gericht oder einem fremden Betreuer getroffen werden.

Ehepartner sind nicht automatisch Vertrauenspersonen im rechtlichen Sinne. Daher ist es sinnvoll, diese im Vorfeld als Vertrauensperson in einer Vorsorgevollmacht und/oder weiteren Verfügungen festzuhalten.

Bevollmächtigte Personen können sowohl in einem Innen- als auch Außenverhältnis bestimmt werden. Im Außenverhältnis agiert die bevollmächtigte Person als Dritter vor Ärzten oder vor Behörden. Im Innenverhältnis wird die bevollmächtigte Person mit bestimmten Rechten und Pflichten der Verwaltung des persönlichen Besitzes bzw. der Betreuung betraut.

Sie können Ihre Vorsorgevollmacht jederzeit herunterladen, auch wenn diese nur teilweise ausgefüllt ist. Bitte benutzen Sie dazu den Button „Download / Drucken“. 

Sie können Ihre Vollmacht jederzeit ganz oder teilweise bearbeiten. Bitte wählen Sie dazu den entsprechenden Punkt oben im Menüband aus.

Bitte geben Sie Ihre vollständigen Personalien an.

Bitte geben Sie die Personalien der bevollmächtigten Person an.

Haben Sie einen zweiten Bevollmächtigten?

Wozu ist Ihre Vertrauensperson bevollmächtigt?

Sind Sie bereits im Besitz von weiteren Verfügungen?

Die in einer Verfügung oder Vollmacht geäußerten Wünsche und Bestimmungen sind oft mit denen anderer Verfügungen verknüpft. So können z.B. sowohl Vorsorgevollmacht als auch Patientenverfügung wichtige Informationen zu Wünschen in Bezug auf eine ärztliche Behandlung beinhalten. Es ist daher immer sinnvoll, in einer Verfügung oder Vollmacht auf die jeweils anderen Dokumente zu verweisen.

Falls Sie die anderen Dokumente noch nicht verfasst haben, können Sie jederzeit diese Verfügung oder Vollmacht aktualisieren, um auf die neu erstellten Dokumente zu verwiesen.

Vielen Dank. Sie haben die Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht erfolgreich abgeschlossen.

Es wird Ihnen empfohlen, die fertige Vorsorgevollmacht in jedem Fall auszudrucken, eigenhändig mit Ort und Datum zu signieren und an einem sicheren Ort abzulegen. Nur so kann eine rechtliche Gültigkeit sichergestellt werden.

Vorschau

Vorsorgevollmacht

Diese Vollmacht gilt für _____ _____ _____,  geboren am  _____  in _____, wohnhaft in _____, _____ _____.

In Vollbesitz meiner geistigen Kräfte erteile ich hiermit folgender Person

_____ _____ _____,  geboren am  _____  in _____, wohnhaft in _____, _____ _____

die Vollmacht, mich in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten zu vertreten,  die ich im Folgenden angekreuzt oder angegeben habe. Diese Vollmachtserteilung soll eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermeiden.  Sie bleibt in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig geworden sein sollte, und soll über meinen Tod hinaus in  Geltung bleiben. Die Vollmacht ist nur wirksam, solange bevollmächtigte Personen bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts  die Urkunde im Original vorlegen können.

1. Gesundheitssorge / Pflegebedürftigkeit

Die bevollmächtigte Person darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge und einer ambulanten oder (teil-)stationären Pflege entscheiden und ist gehalten, sich dabei an dem in meiner Patientenverfügung geäußerten Willen zu orientieren, falls vorhanden.
[_] Ja
[X] Nein

Sie darf insbesondere in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes und zur Durchführung einer Heilbehandlung sowie in ärztliche Eingriffe einwilligen, diese ablehnen oder die Einwilligung in diese Maßnahmen widerrufen, auch wenn mit der Vornahme, dem Unterlassen oder dem Abbruch dieser Maßnahmen die Gefahr besteht, dass ich sterbe oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide (§ 1904 Abs. 1 und 2 BGB). Bei Einigkeit zwischen Ärztin/Arzt und der bevollmächtigten Person ist keine Genehmigung des Betreuungsgerichts notwendig (§ 1904 Abs. 4 BGB).
[_] Ja
[X] Nein

Sie darf Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Dritte bewilligen. Ich entbinde alle behandelnden Ärztinnen/Ärzte und nichtärztliches Personal gegenüber der bevollmächtigten Person von ihrer Schweigepflicht.
[_] Ja
[X] Nein

Sie darf über meine Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung (§ 1906 Abs. 1 BGB), über ärztliche Zwangsmaßnahmen (§ 1906a Abs. 1 BGB) und über meine Verbringung zu einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus entscheiden, wenn eine ärztliche Zwangsmaßnahme in Betracht kommt (§ 1906a Abs. 4 BGB) sowie über freiheitsentziehende Maßnahmen (z.B. Bettgitter, Medikamente u.Ä.) in einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung (§ 1906 Abs. 4 BGB) entscheiden, solange dergleichen zu meinem Wohle erforderlich ist. Zusätzlich ist eine Genehmigung des Betreuungsgerichts notwendig (§ 1906 Abs. 2 und 5 BGB, § 1906a Abs. 2 und 5 BGB).
[_] Ja
[X] Nein

2. Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten

Sie darf meinen Aufenthalt bestimmen, Rechte und Pflichten aus meinem Mietvertrag (inklusive einer Kündigung) wahrnehmen sowie meinen Haushalt auflösen und einen Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (Vertrag über die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen; ehemals: Heimvertrag) abschließen, ändern und kündigen.
[_] Ja
[X] Nein

3. Vertretung vor Behörden

Sie darf mich vor Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern vertreten.
[_] Ja
[X] Nein

4. Vertretung vor Gericht

Sie darf mich gegenüber Gerichten vertreten sowie Prozesshandlungen aller Art vornehmen.
[_] Ja
[X] Nein

5. Vermögenssorge

Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen im In- und Ausland vornehmen.
[_] Ja
[X] Nein

6. Post- und Fernmeldeverkehr

Sie darf die für mich bestimmte Post – auch mit dem Vermerk „persönlich“ – entgegennehmen und öffnen sowie über den Fernmeldeverkehr entscheiden. Dies gilt auch für die modernen elektronischen Kommunikationsformen (z.B. E-Mails, Telefonanrufe, Abhören von Anrufbeantwortern und Mailbox). Zudem darf sie alle hiermit zusammenhängenden Willenserklärungen (z.B. Vertragsabschlüsse, Kündigungen) abgeben.
[_] Ja
[X] Nein

7. Digitale Medien

Sie darf unabhängig vom Zugangsmedium (z. B. PC, Tablet, Smartphone) auf meine sämtlichen Daten im World Wide Web (Internet), insbesondere Benutzerkonten, zugreifen und hat das Recht zu entscheiden, ob diese Inhalte beibehalten, geändert oder gelöscht werden sollen oder dürfen. Sie darf sämtliche hierzu erforderlichen Zugangsdaten nutzen und diese anfordern.
[_] Ja
[X] Nein

8. Totensorge und Bestattung

Sie ist dazu ermächtigt, meine Bestattung nach meinen Wünschen zu regeln.
[_] Ja
[X] Nein

9. Geltung über den Tod hinaus.

Die Vollmacht gilt auch über den Tod hinaus.
[_] Ja
[X] Nein

10. Untervollmachten

Sie ist dazu ermächtigt, für einzelne Bereiche Untervollmachten zu erteilen (z. B. Steuerberaterinnen/Steuerberater, Anwältinnen/Anwälte).
[_] Ja
[X] Nein

Bestätigung durch die Bevollmächtigten

Hiermit bestätige ich, dass ich bereit bin, die Vollmacht in der oben genannten  Weise zu übernehmen und mich bei einer Entscheidung nach den Wünschen und  Werten der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers zu richten.



Ort, Datum, Unterschrift: _________________________________________________________

Hinweis auf eine existierende Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung

Unterschrift durch den Vollmachtgeber / die Vollmachtgeberin

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner  Entscheidungen dieser Erklärung bewusst bin. Ich befinde mich im Vollbesitz meiner geistigen  Kräfte und habe diesen Text in eigener Verantwortung und ohne äußeren Druck bearbeitet.  Mir ist bekannt, dass ich diese Vorsorgevollmacht jederzeit ändern oder formlos widerrufen kann.



Ort, Datum: _________________________________________________________


Unterschrift: _________________________________________________________



Bestätigung durch eine/n Zeugin/Zeugen

(Angaben nicht erforderlich)

Hiermit bestätige ich, dass diese Erklärung von der Verfasserin/vom Verfasser selbst unterschrieben wurde.



Ort, Datum: _________________________________________________________


Vorname, Nachname: _________________________________________________________


Unterschrift: _________________________________________________________

Es wird Ihnen empfohlen, die fertige Vorsorgevollmacht in jedem Fall auszudrucken und mit  Datum, Ort und Unterschrift eigenhändig zu signieren. Nur so kann eine rechtliche Gültigkeit  sichergestellt werden. Halten Sie bei  medizinischen Unklarheiten und Fragen Rücksprache mit Ihrem zuständigen Arzt.

Rechtliche Hinweise

Bitte beachten Sie, dass dieser kostenlose Generator keine Rechtsdienstleistung darstellt und  insbesondere keine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder Notar ersetzt. Dem Generator  liegen Mustertexte zugrunde, die anhand Ihrer Eingaben automatisiert zusammengefügt werden.  Eine rechtliche Prüfung, die auch die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt, findet  naturgemäß nicht statt.  Auch in medizinischer Hinsicht stellt dieser kostenlose Generator keine Beratung dar und ersetzt  keine Untersuchung und Beratung durch einen Arzt. Für medizinische Fragen wenden Sie sich  bitte an Ihren Arzt.

Haftungsausschluss

Wir schließen unsere Haftung im Zusammenhang mit diesem kostenlosen Generator insgesamt  aus. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für die folgenden Fälle:

  • Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit;
  • Ausdrücklich übernommene Garantien;
  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße  Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie  regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen;
  • Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüche  gegen unsere Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.